Regelversorgung

Seit Januar 2005 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz das „befundorientierte Festzuschusssystem“.

Für jeden zahnärztlichen Befund, der einen Zahnersatz nach sich zieht, hat der Gesetzgeber festgelegt, was „medizinisch notwendig“ ist. Die GKV gewährt für Zahnersatz einen Zuschuss für die medizinisch notwendige Grundversorgung. Das ist der Festzuschuss. Den verbleibenden Restbetrag muss der Patient selbst oder seine Zusatzversicherung übernehmen.

Die verbleibenden medizinisch notwendigen Kosten sowie alle weiteren Leistungen, die auf Patientenwunsch darüber hinaus erbracht werden, muss der Patient selbst bzw. seine Zusatzversicherung übernehmen.

Bei allen ZahnHouse-Partnerpraxen deckt dieser Festzuschuß bereits einen Großteil der Gesamtkosten ab, um Ihnen die medizinische notwendige Versorgung mit Zahnersatz zu ermöglichen.

Aber auch für viele Leistungen, die darüber hinaus gehen, haben die ZahnHouse-Partner günstige Lösungen für Sie parat.

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